ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Seminaren, Lehrgängen, Tagungen, Kongresse und Symposien in den Niederlassungen der A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik und externe Schulungsräume. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.

2 Anmeldung

2.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung zu Besuch der Veranstaltung. Die Anmeldebestätigung erfolgt durch die A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik in der Reihenfolge der Anmeldungen.

2.2 Es ist grundsätzlich möglich von der Veranstaltung zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ein Rücktritt von der Anmeldung muß schriftlich erfolgen und muß bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Maßgebend hierfür ist das Datum des Poststempels bei Eingang der Abmeldung bei der vertragschließenden Niederlassung der A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik. Bei der Abmeldung zwischen dem 14. und 3. Arbeitstag vor der Veranstaltung werden 50% der Teilnehmergebühr zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

2.3 Soweit die A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik im Auftrag des Teilnehmers eine Zimmerreservierung vornimmt, ist diese für den Teilnehmer verbindlich. Die A V T – Private Adademie für Verkehr und Technik ist nur Vermittler. Änderungen bzw. Stornierungen sind vom Teilnehmer selbst vorzunehmen. Sollte der Vermieter daraus Kosten geltend machen, trägt diese der Teilnehmer.

2.4 Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme besteht bei teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen nicht.

3 Zahlungsbedingungen

3.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn der Veranstaltung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzüge vor Veranstaltungsdurchführung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Zahlungstermin ist auf der Rechnung angegeben. Im Fall einer Arbeitsaufnahme bei SGB III geförderten Teilnehmern entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.

3.2 Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Veranstaltungsteilnahme, die Lehrgangsunterlagen sowie weitere näher bezeichnete Leistungen (z. B. Pausengetränke, Mittagessen etc.). Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden, mit der Folge, daß jeder Teilnehmer nur einen Teil der Veranstaltung besucht. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich. Die Teilnehmergebühr beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.

4 Durchführung

4.1 Der Unterricht wird in deutscher Sprache entsprechend dem ausgedruckten Programminhalt durchgeführt. Die A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

4.2 Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einen bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

4.3 Die A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt bis spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung per Post an die bei der Anmeldung angegebenen Adresse. Bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

5 Inhouse-/Exclusivseminare

Auf Wunsch führen wir auch Seminare für Ihr Unternehmen in Ihrem Hause (Inhouse-Seminare) oder in unseren Schulungsstellen durch. Voraussetzung für die Seminare außerhalb der Schulungsstellen ist, daß ein geeigneter Raum mit dem nötigen Equipment kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

6 Schutz- und Urheberrechte, Datenschutz

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt.
Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet. Die Akademie speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt die Akademie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt die Akademie alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen. Mit der Veröffentlichung von elektronischem Bildmaterial (Fotoaufnahmen) durch die Akademie zu Werbezwecken im Internet bin ich ausdrücklich einverstanden.

7 Haftung

Die A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von den Teilnehmer mitgebrachten Gegenständen.

Bei von der A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet. Gegen Unfälle während des Unterrichts sind die Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der A V T – Private Akademie für Verkehr und Technik versichert. Dieses gilt nicht für Teilnehmer, die anderweitig gegen Unfall versichert sind.

8 Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen und Ergänzungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung unsererseits wirksam.

9 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsort ist Aschaffenburg.

Stand: AGB 10.2022