Teilnahme:

Veranstaltungsorte und Termine:
Zur direkten Anmeldung klicken Sie bitte auf die untenstehenden Termine.
 
StockstadtAuf Anfrage

Dauer: 2 Tage von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
In der Lehrgangsgebühr von 1020,- Euro zzgl. MwSt. sind ausführliche Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühr, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.

Details:

Zielsetzung:

Die Teilnehmer erlernen anschaulich und praxisorientiert in umfassender Weise die Kenntnisse zur Durchführung der Generalinspektion von Abscheideranlagen. Bei Abscheideranlagen nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100 muss nach Inbetriebnahme und mindestens alle fünf Jahre eine Generalinspektion durchgeführt werden. Zum Nachweis ist die bestandene Prüfung erforderlich

Inhalt:

  • Gesetzliche Anforderungen und Grundlagen
    (WHG, Ländergesetzgebung, Anhang 49, etc.)
  • Untergeordnete Regelwerke (DIN EN-Normen, DWA-Merkblättter, etc.)
  • Abscheidertechnik, Auslegung und Bemessung der Nenngröße
  • Aufbau, Wirkungsweise und Funktion einer Leichtflüssigkeit- bzw. Fettabscheideranlage
  • Umfang der Abscheiderüberwachung, -wartung und -prüfung, theoretische Einweisung
  • Tarierung des selbsttätigen Abschlusses einer Abscheideranlage
  • Berechnung der Überhöhung
  • Betriebsanweisungen, Anlagekennzeichnung
  • Arbeitssicherheit
  • Dokumentation und Aufbau des Generalinspektionsberichtes, Anlagenbeispiele und – mängel
  • Führen des Betriebstagebuches
  • Praktische Unterweisung und Durchführung der Generalinspektion nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100
  • Prüfung

 

Teilnehmerkreis:

Alle Personen aus Unternehmen die als Fachkundige Abscheideranlagen regelmäßig prüfen und die Generalinspektionen und Dichtheitsprüfungen durchführen sollen. Ebenso Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Bauplaner, Architekten und Behörden. 

Voraussetzungen:

Sachkundenachweis nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100 sowie 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Abscheidertechnik. 

Abschluß:

Zertifikat der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH bei bestandener Prüfung.

Bei Kursteilnahme ohne Prüfung/nicht bestandener Prüfung Zertifikat über Kursteilnahme.

Referent:

Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Schneider, Fachreferent der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH

Inhouse-Schulung:

Individuell nach Ihren Angaben in Ihrem Unternehmen.

Preis auf Anfrage.

Kontakt

AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH • internet: www.avt-akademie.de
Ausbildungszentrum Stockstadt • Industriestraße 18 • 63811 Stockstadt
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax 06027/979039-9 • eMail: info@avt-akademie.de
Ausbildungshotel St. Markushof Würzburg - Veitshöchheim • Gadheim 19 • 97209 Veitshöchheim
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax: 06027/979039-9 • eMail: wue@avt-akademie.de
Geschäftsführung: Markus Fehn, Ulrike Fehn • Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6897

Anmeldung und Information:

Die Anmeldung bitte ausgefüllt an:
AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH, Industriestraße 18, 63811 Stockstadt / info@avt-akademie.de / Faxnummer 06027/979039-9 senden.

Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich anerkannt. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu überweisen. Die AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH behält sich vor, bei Veranstaltungen einen Einzahlungsbeleg als Teilnehmervoraussetzung zu verlangen.

Für terminierte Seminare können Sie sich entweder per Faxanmeldung oder direkt über die Internetpräsenz der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH anmelden. Für Seminare mit "Termine auf Anfrage" wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06027/979039-0 an uns. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVT Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich an. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Veranstaltungsbeginn einen Einzahlungsbeleg als Teilnahmevoraussetzung zu verlangen.