Termine auf Anfrage
Dauer:
1 Tag von 08.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Teilnehmergebühr:
In der Lehrgangsgebühr von 240,- Euro zzgl. MwSt. sind ausführliche Seminarunterlagen und Pausengetränke enthalten.
Details:
Zielsetzung:
Schulungen für Hubarbeitsbühnen-Bediener sind rechtlich vorgeschrieben. Sie müssen den Nachweis ihrer Befähigung zum Führen von Hubarbeitsbühnen erbringen. Die Teilnehmer erlernen das Bedienen gem. DGUV Vorschrift 100-500/ DGUV Grundsatz 308-008.
Inhalt: der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) - Ausbildung nach DGUV Vorschrift 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen, Unfallanalysen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Betrieb allgemein
- Prüfungen
- Sondereinsätze
- Praktisches Üben
- Prüfung
Teilnehmerkreis:
Beschäftigte, die eine Tätigkeit als Bediener von Hubarbeitsbühnen ausüben und derzeit noch keinen Nachweis über ihre berufliche Qualifikation besitzen. Hubarbeitsbühnen sind gefährliche Arbeitsmittel. Der Umgang mit ihnen muss erlernt, der Einsatz konkret vorgegeben und geplant sein. Nur ausgebildete Hubarbeitsbühnen-Bediener dürfen diese Geräte benutzen.
Abschluß:
Zertifikat und Bedienerausweis der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH
Referent:
Fachreferenten der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH
Inhouse-Schulung:
Der Lehrgang kann nach Wunsch in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Preis auf Anfrage. Eine Hubarbeitsbühne muß gestellt werden.