Teilnahme:

 

Termine auf Anfrage

Dauer:

Stufe 1 Grundschulung Teleskopstapler mit starrem Aufbau, Teleskopmaschinen für Einsätze mit Palettengabeln, Schaufeln, Winden, Lasthaken oder ähnlichen Anbaugeräten.

2 Tage von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stufe 2 a  Zusatzqualifizierung Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen, Voraussetzung ist die Grundschulung.

1 Tag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stufe 2 b Zusatzqualifizierung Einsatz als Hubarbeitsbühne, Voraussetzung ist die Grundschulung.

1 Tag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stufe 3 Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung, Voraussetzung ist die Grundschulung.

Dauer: nach Absprache

Teilnehmergebühr:

In der Lehrgangsgebühr von 350,- Euro (2 Tage), 230,- Euro (1 Tag) zzgl. MwSt. sind ausführliche Seminarunterlagen und Pausengetränke enthalten.

 

Details:

Zielsetzung:

Schulungen für Teleskopstapler-Fahrer sind seit April 2016 rechtlich vorgeschrieben. Sie müssen den Nachweis ihrer Befähigung zum Führen von Teleskopstaplern erbringen. Die Teilnehmer erlernen das Bedienen gem. DGUV Grundsatz 308-009.

Inhalt: der allgemeinen Ausbildung - Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-009 Stufe 1 und Stufe 2a

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen, Unfallanalysen
  • Aufbau und Funktionen von Teleskopen
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit der Last
  • Sondereinsätze
  • Einteilung/Arten der Teleskopmaschinen (drehbarer Oberwagen)
  • Kontroll- und Funktionseinrichtungen (drehbarer Oberwagen)
  • Anbaugeräte für den Kranbetrieb (drehbarer Oberwagen)
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel (drehbarer Oberwagen)
  • Praktisches Üben
  • Prüfung

 

Teilnehmerkreis:

Beschäftigte, die eine Tätigkeit als Teleskopstapler-Fahrer ausüben und derzeit noch keinen Nachweis über ihre berufliche Qualifikation besitzen. Teleskopstapler sind gefährliche Arbeitsmittel. Der Umgang mit ihnen muss erlernt, der Einsatz konkret vorgegeben und geplant sein. Nur ausgebildete Teleskopstapler-Fahrer dürfen diese Geräte benutzen.

Abschluß:

Zertifikat und Bedienerausweis der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH

Referent:

Fachreferenten der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH

Inhouse-Schulung:

Der Lehrgang kann nach Wunsch in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Preis auf Anfrage. Ein Teleskopstapler muß gestellt werden.

Kontakt

AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH • internet: www.avt-akademie.de
Ausbildungszentrum Stockstadt • Industriestraße 18 • 63811 Stockstadt
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax 06027/979039-9 • eMail: info@avt-akademie.de
Ausbildungshotel St. Markushof Würzburg - Veitshöchheim • Gadheim 19 • 97209 Veitshöchheim
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax: 06027/979039-9 • eMail: wue@avt-akademie.de
Geschäftsführung: Markus Fehn, Ulrike Fehn • Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6897

Anmeldung und Information:

Die Anmeldung bitte ausgefüllt an:
AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH, Industriestraße 18, 63811 Stockstadt / info@avt-akademie.de / Faxnummer 06027/979039-9 senden.

Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich anerkannt. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu überweisen. Die AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH behält sich vor, bei Veranstaltungen einen Einzahlungsbeleg als Teilnehmervoraussetzung zu verlangen.

Für terminierte Seminare können Sie sich entweder per Faxanmeldung oder direkt über die Internetpräsenz der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH anmelden. Für Seminare mit "Termine auf Anfrage" wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06027/979039-0 an uns. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVT Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich an. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Veranstaltungsbeginn einen Einzahlungsbeleg als Teilnahmevoraussetzung zu verlangen.