Teilnahme:

Veranstaltungsorte und Termine:
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Stockstadt10.06.2024 - 12.06.2024
Stockstadt21.10.2024 - 23.10.2024

Dauer: 3 Tage von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr für den Verkehrsträger Straße. Für jeden weiteren Verkehrsträger zusätzlich einen Tag.

Teilnehmergebühr:
Lehrgangsgebühr Verkehrsträger Straße - 3 Tage 960,00 Euro
Lehrgangsgebühr für jeden weiteren Verkehrsträger 530,00 Euro

Aktuelle Gefahrgutvorschriften Straße - ADR 55,00 Euro
Aktuelle Gefahrgutvorschriften Straße/Schiene - ADR/RID 60,00 Euro
Aktuelle Gefahrgutvorschriften Binnenschiff - ADN 90,00 Euro
Aktuelle Gefahrgutvorschriften See - IMDG - Code 155,00 Euro

Anmerkungen:

Bitte bringen Sie die aktuellen Gefahrgutvorschriften zum Seminar mit. Diese können auch bei uns zu einem Preis von 55,00 bis 155,00 Euro erworben werden.

In der mehrwertsteuerfreien Lehrgangsgebühr sind Pausengetränke, Mittagessen, sowie der Fragenkatalog mit Lösungen zur IHK Prüfung enthalten.

Die IHK- Prüfungsgebühr ist nicht in der Lehrganggebühr enthalten. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen.

 

Details:

Zielsetzung:

Welche Betriebe/Unternehmen müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Unternehmer/Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind müssen gemäß § 3 Abs. 1 der GbV einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte schriftlich bestellen, außer wenn eine Befreiung gemäß § 2 GbV vorliegt. Der Gefahrgutbeauftragte muß zuverlässig und sachkundig sein. Dieser Lehrgang dient dem Erwerb ausreichender Kenntnisse im Sinne der GbV und der Vorbereitung auf die Prüfung bei der IHK.

Inhalt:

  • Nationale Rechtsvorschriften
  • Klassifizierung
  • Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
  • Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung von Versandstücken
  • Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport
  • Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen
  • Besonderheiten der Klassifizierung
  • Dokumentation
  • Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks
  • Besonderheiten bei Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung
  • Durchführung der Beförderung

 

Teilnehmerkreis:

Personen, welche als Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen eingesetzt werden sollen.

Abschluß:

Zertifikat der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH über die Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte. Nach bestandener Prüfung bei der IHK, Ausstellung des Schulungsnachweises nach § 4 GbV

Referent:

Fachreferenten der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH

 

Kontakt

AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH • internet: www.avt-akademie.de
Ausbildungszentrum Stockstadt • Industriestraße 18 • 63811 Stockstadt
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax 06027/979039-9 • eMail: info@avt-akademie.de
Ausbildungshotel St. Markushof Würzburg - Veitshöchheim • Gadheim 19 • 97209 Veitshöchheim
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax: 06027/979039-9 • eMail: wue@avt-akademie.de
Geschäftsführung: Markus Fehn, Ulrike Fehn • Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6897

Anmeldung und Information:

Die Anmeldung bitte ausgefüllt an:
AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH, Industriestraße 18, 63811 Stockstadt / info@avt-akademie.de / Faxnummer 06027/979039-9 senden.

Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich anerkannt. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu überweisen. Die AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH behält sich vor, bei Veranstaltungen einen Einzahlungsbeleg als Teilnehmervoraussetzung zu verlangen.

Für terminierte Seminare können Sie sich entweder per Faxanmeldung oder direkt über die Internetpräsenz der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH anmelden. Für Seminare mit "Termine auf Anfrage" wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06027/979039-0 an uns. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVT Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich an. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Veranstaltungsbeginn einen Einzahlungsbeleg als Teilnahmevoraussetzung zu verlangen.