Teilnahme:

Veranstaltungsorte und Termine:
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StockstadtAuf Anfrage

Dauer: ca. 8 Stunden

Teilnehmergebühr:

Vorzugspreis für FUMO® Premium und FUMO® Professional Kunden: 399,- Euro zzgl. MwSt pro Teilnehmer
Normalpreis: 549,- Euro zzgl. MwSt pro Teilnehmer
Jeder weitere Teilnehmer vom selben Unternehmen erhält 50 % Nachlass.

In der Lehrgangsgebühr ausführliche Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.

Details:

Zielsetzung:

Werden von Verkehrsleitern, werkverkehrs-, und fuhrparkverantwortlichen Personen die umfangreichen Schulungs-, Belehrungs- und Kontrollpflichten nicht oder unzureichend wahrgenommen drohen harte Strafen. Diese reichen von empfindlichen Geldbußen über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu Freiheitsstrafen. Das Seminar "Rechtssicherheit im Bereich der Fuhrparkhalterhaftung" vermittelt alle wichtigen Informationen für eine rechtskonforme Fuhrparkhalterhaftung in Unternehmen – anschaulich und praxisnah.

Inhalt:

Grundlagen
Gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr, das Güterkraftverkehrsgesetz im gewerblichen Güterkraftverkehr, Begriffsdefinitionen
Güterkraftverkehrsunternehmer

Voraussetzungen für die Erlaubnis- und Lizenzerteilung, Risikoeinstufung und Todsündenliste, Haftungsfallen für Absender und Versender, UVV-Prüfungen, Ausgangspflichtige Gesetze, Gefährdungsbeurteilung
Fahrzeughalter und Verkehrsleiter
Verantwortung des Fahrzeughalters, Übertragung der Halterverantwortung, der Verkehrsleiter
Fuhrpark

Regelmäßige Fahrzeugprüfungen, regelmäßige Fahrzeugkontrollen, Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten des digitalen Tachographen, mitführungspflichtige Dokumente im Fahrzeug
Ladungssicherung
(Fahr-)personal

Personalauswahl und Einstellung, Fahrerlaubnis und Führerschein, Abfahrts- und Unterwegskontrolle, Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollen der Einhaltung der Sozialvorschriften, Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten des digitalen Tachographen, mitführungspflichtige Dokumente des Fahrers, Schulungen und Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeitsanweisungen, das Mindestlohngesetz

Teilnehmerkreis:

Alle Unternehmen mit eigenem Fuhrpark im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr

Abschluß:

Teilnahmezertifikat für den Teilnehmer
Teilnahmenachweis für den Arbeitgeber

Referent:

Timo Müller
Polizeioberkommissar, Fachexperte Ladungssicherung VDI2700 und Mitglied des Expertenrats der FUMO Solutions GmbH

 

Kontakt

AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH • internet: www.avt-akademie.de
Ausbildungszentrum Stockstadt • Industriestraße 18 • 63811 Stockstadt
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax 06027/979039-9 • eMail: info@avt-akademie.de
Ausbildungshotel St. Markushof Würzburg - Veitshöchheim • Gadheim 19 • 97209 Veitshöchheim
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax: 06027/979039-9 • eMail: wue@avt-akademie.de
Geschäftsführung: Markus Fehn, Ulrike Fehn • Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6897

Anmeldung und Information:

Die Anmeldung bitte ausgefüllt an:
AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH, Industriestraße 18, 63811 Stockstadt / info@avt-akademie.de / Faxnummer 06027/979039-9 senden.

Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich anerkannt. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu überweisen. Die AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH behält sich vor, bei Veranstaltungen einen Einzahlungsbeleg als Teilnehmervoraussetzung zu verlangen.

Für terminierte Seminare können Sie sich entweder per Faxanmeldung oder direkt über die Internetpräsenz der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH anmelden. Für Seminare mit "Termine auf Anfrage" wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06027/979039-0 an uns. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVT Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich an. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Veranstaltungsbeginn einen Einzahlungsbeleg als Teilnahmevoraussetzung zu verlangen.