Teilnahme:

Veranstaltungsorte und Termine:
Zur direkten Anmeldung klicken Sie bitte auf die untenstehenden Termine.
 
StockstadtAuf Anfrage
VeitshöchheimAuf Anfrage
Dauer: 
1 Tag von 8:00 – 16:00 Uhr

Fortbildungspflicht nach der neuen Gefahrstoffverordnung

 

Anlage 3:
Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten.

Anlage 4:
Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen Asbestzementprodukten, Arbeiten geringeren Umfangs und Tätigkeiten geringerer Expositionen

Teilnehmergebühr:

In der Lehrgangsgebühr von 430,- Euro zuzgl. MwSt. sind ausführliche Seminarunterlagen, Pausengetränke sowie das Mittagessen enthalten.

Details:

Zielsetzung:

Gemäß der neuen TRGS 519 (März 2014) besteht ein zukünftig eine Fortbildungspflicht für bereits sachkundige Personen. Sach­kun­de­nach­wei­se, die vor dem 1. Ju­li 2010 er­wor­ben wur­den, waren bis zum 30. Ju­ni 2016 gültig.

Wird wäh­rend der Gel­tungs­dau­er des Sach­kun­de­nach­wei­ses ein be­hörd­lich an­er­kann­ter Fort­bil­dungs­lehr­gang be­sucht, ver­län­gert sich die Gel­tungs­dau­er um sechs Jah­re, ge­rech­net ab dem Da­tum des Nach­wei­ses über den Ab­schluss des Fort­bil­dungs­lehr­gangs.

Der Lehrgang ist zum Erhalt der Sachkunde vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nr. 2 Ziffer 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung mit Bescheid vom 23.08.2021, AZ. AP-6154-2-V23-D41025/2021, staatlich anerkannt

Inhalt:
  • Verwendung und Eigenschaften von Asbest
  • Gefährlichkeitsmerkmale
  • Krankheitsbilder (Berufskrankheiten)
  • Aktuelles Vorschriften- Regelwerk
  • Verwendungsbeschränkungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen bei Arbeiten an asbesthaltigen Produkten
  • Persönliche Schutzausrüstung – Auswahl und Anwendung
Teilnehmerkreis:

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen und bereits über die Sachkunde gemäß Anlage 3 und 4 der TRGS 519 verfügen.

Abschluß:

Zertifikat der AVT – Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH

Referent:

Fachreferenten der AVT – Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH

Kontakt

AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH • internet: www.avt-akademie.de
Ausbildungszentrum Stockstadt • Industriestraße 18 • 63811 Stockstadt
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax 06027/979039-9 • eMail: info@avt-akademie.de
Ausbildungshotel St. Markushof Würzburg - Veitshöchheim • Gadheim 19 • 97209 Veitshöchheim
Telefon: 06027/979039-0 • Telefax: 06027/979039-9 • eMail: wue@avt-akademie.de
Geschäftsführung: Markus Fehn, Ulrike Fehn • Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6897

Anmeldung und Information:

Die Anmeldung bitte ausgefüllt an:
AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH, Industriestraße 18, 63811 Stockstadt / info@avt-akademie.de / Faxnummer 06027/979039-9 senden.

Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich anerkannt. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu überweisen. Die AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH behält sich vor, bei Veranstaltungen einen Einzahlungsbeleg als Teilnehmervoraussetzung zu verlangen.

Für terminierte Seminare können Sie sich entweder per Faxanmeldung oder direkt über die Internetpräsenz der AVT - Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH anmelden. Für Seminare mit "Termine auf Anfrage" wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06027/979039-0 an uns. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVT Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH verbindlich an. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Veranstaltungsbeginn einen Einzahlungsbeleg als Teilnahmevoraussetzung zu verlangen.