Fortbildungspflicht nach der neuen Gefahrstoffverordnung
Anlage 3:
Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten.
Anlage 4:
Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen Asbestzementprodukten, Arbeiten geringeren Umfangs und Tätigkeiten geringerer Expositionen
In der Lehrgangsgebühr von 470,- Euro zzgl. MwSt. sind ausführliche Seminarunterlagen, Pausengetränke sowie das Mittagessen enthalten.
Details:
Gemäß der neuen TRGS 519 (März 2014) besteht ein zukünftig eine Fortbildungspflicht für bereits sachkundige Personen. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren bis zum 30. Juni 2016 gültig.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Der Lehrgang ist zum Erhalt der Sachkunde vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nr. 2 Ziffer 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung mit Bescheid vom 23.08.2021, AZ. AP-6154-2-V23-D41025/2021, staatlich anerkannt
- Verwendung und Eigenschaften von Asbest
- Gefährlichkeitsmerkmale
- Krankheitsbilder (Berufskrankheiten)
- Aktuelles Vorschriften- Regelwerk
- Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen bei Arbeiten an asbesthaltigen Produkten
- Persönliche Schutzausrüstung – Auswahl und Anwendung
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen und bereits über die Sachkunde gemäß Anlage 3 und 4 der TRGS 519 verfügen.
Zertifikat der AVT – Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH
Fachreferenten der AVT – Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH