Dauer:
1 Tag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Teilnehmergebühr:
In der Lehrgangsgebühr von 470,- Euro zzgl. MwSt. sind ausführliche Seminarunterlagen und die neuesten gesetzlichen Vorschriften, die Pausengetränke sowie Mittagessen enthalten.
Details:
Zielsetzung:
Dieser anerkannte Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde.
Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Sammer, Beförderer, Händler und Makler nicht gefährlicher Abfälle ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlicher Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkude nachzuweisen.
Inhalt:
- Abfallrechtliche Grundlagen, Immissionsschutz, Wasserrecht
- Strafrecht, Haftung
- Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Überblick
- Abfalleinstufung nach Abfallverzeichnisverordnung
- Abgrenzung gefährliche – nicht gefährliche Abfälle
- Anzeige- und Erlaubnispflichten nach der AbfAEV
- Ausfüllhinweise für das Anzeigeformular
- Überblick über die Nachweisverordnung (Dokumentation der Abfallwege)
- Transportvorschriften (Gefahrgutrecht)
Teilnehmerkreis:
- Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen die hierfür weder eine Fachkunde noch eine ausreichende Berufserfahrung nachweisen können
- Unternehmen, die im Rahmen von Reparatur- und Serviceleistungen selbsterzeugte Abfälle zur Entsorgung befördern
- Gewerbetreibende, die regelmäßig im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eigene Abfälle nicht gewerbsmäßig zu Abfallsammelstellen befördern.
Abschluß:
Zertifikat der AVT – Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH
Referent:
Fachreferenten der AVT – Private Akademie für Verkehr und Technik GmbH