Der Weg zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordung (EfbV)
Entsorgungsfachbetriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) spielen eine zentrale Rolle in der Entsorgungswirtschaft.
Durch die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb haben die Unternehmen die Möglichkeit den erforderlichen Nachweis eines hohen Qualifizierungs- und Zuverlässsigkeitsstandes in der Abfallentsorgung zu erbringen, denn die gesetzliche und wirtschaftliche Verantwortung für die umweltgerechte und kostenbewusste Entsorgung liegt beim abfallerzeugenden Unternehmen.
Zertifizierte Betriebe müssen unter regelmäßiger Kontrolle technischer Überwachungsorganisationen die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) oder Entsorgergemeinschaften-Richtlinie (EgRL) nachweisen. Neben der Befreiung von der abfallwirtschaftlichen Beförderungserlaubnis sowie Erleichterungen im Nachweisverfahren sind vor allem die Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus in der Entsorgungswirtschaft und die Rechtssicherheit für den Kunden wesentliche Vorteile eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes.
Tätigkeiten der AVT für diese verantwortungsvolle Aufgabe:
- Vermittlung eines fachkompetenten Unternehmensberaters für den Aufbau und die Dokumentation der EfbV-Anforderungen
- Vermittlung einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft (technische Überwachungsorganisation) für die Auditierung und Zertifikatserteilung
Die AVT arbeitet auf diesem vertrauensvollen Gebiet mit zuverlässigen Partnern im Bereich Unternehmensberatung und Zertifizierung zusammen, welche seit vielen Jahren einige hundert Unternehmen praxisorientiert beraten bzw. zertifiziert haben.
Die Gebühren werden zu einem Festpreis individuell vereinbart.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne: Ihre AVT-Akademie, Telefon 06027-979039-0
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